AGB - ah-eventservice - Vermietung von Fest-und Veranstaltungsbedarf

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand : 01.04.2017)

1. Vertrag
-> Alle Verträge werden schriftlich abgeschlossen. Bestellt der Kunde die Ware fernmündlich, so erhält er eine schriftliche Auftragsbestätigung, die er unterschrieben an die Fa. AH Eventservice  zurück zu senden hat. Erst nach Eingang der vom Kunden gegengezeichneten Auftragsbestätigung ist die Fa. AH Eventservice  zur Auftragserfüllung verpflichtet. Nimmt der Kunde Waren ohne schriftliche Vereinbarungen an, so erkennt er damit die ihm erteilte Auftragsbestätigung an. Mit den Preisen ist eine Mietdauer von 1-5 Tagen (Grundmiete) abgegolten, sofern für bestimmte Artikel nicht Tagespreise vereinbart werden. Ab dem 6. Tag beträgt die Tagesmiete 30 % der Grundmiete. Bei einer längeren Mietdauer (> 10 Tage) können spezielle Mietpreise vereinbart werden.

-> Alle Preise sind Stück- und Nettopreise zzgl. der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Abholung/Rückgabe im Lager der Firma AH Eventservice .

2. Zahlung
-> Bei einem Auftragswert bis 300 € netto gilt : Die komplette Summe ist entweder per Überweisung oder EC Cash im Unternehmen bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf unser genanntes Konto (bei Überweisung bitte Kom.-Nummer angeben !) oder bar bei Anlieferung/Abholung zu zahlen.
- > Bei Aufträgen ab einem Wert von 301,00 € netto ist eine Vorauszahlung in Höhe von mind. 2/3 bei Auftragserteilung zu leisten, die Summe muss spätestens 8 Tage vor Auftragsbeginn auf unserem Konto eingegangen sein. Die Restauftragssumme ist spätestens bei Rückgabe/Rückholung zur Zahlung fällig. Differenzsummen (auf Grund von Bruch/Fehlmengen, Beschädigungen oder zusätzliche Serviceleistungen) werden gesondert berechnet und  sind spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.  
->Werden die obigen Zahlungsvereinbarungen nicht eingehalten, ist die Fa.AH Eventservice nicht verpflichtet, den Auftrag zu erfüllen. Spezielle Zahlungsvereinbarungen können nur nach Rücksprache und Genehmigung mit der Fa. AH Eventservice durchgeführt werden.

3.Abholung/Lieferung
-> Die genannten Mietpreise gelten bei Abholung/Rückgabe im Lager der Firma AH Eventservice  . Bei einem gewünschten Transport werden die Transportkosten je nach Entfernung und Anzahl der benötigten Fahrzeuge berechnet. Die Preise hierfür erhält der Kunde auf Anfrage. Die Anlieferung unserer Ware erfolgt bis zur „Bordsteinkante“ durch einen Mitarbeiter der Firma AH Eventservice . Die regulären Transportkosten setzen voraus, das die Abladestelle (LKW 32 to)angefahren werden kann. Zusätzlicher Aufwand (z.B. Tragen der Ware, Auf- und Abbau, notwendige Reinigungen, Einsatz mehrerer Mitarbeitern, Wartezeiten etc.), sowie eine Aunlieferung/Abholung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten werden gesondert je nach Aufwand berechnet.
-> Für Auslieferungsverzögerungen übernehmen wir keine Haftung!
-> Der Kunde hat die Ware bei Abholung/Lieferung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

4. Haftung
-> Der Kunde haftet für alle Schäden, die an den überlassenen Waren bis zur Rückgabe oder deren Verlust entstehen. Die Mietware wird bei Schäden zum Wiederbeschaffungspreis berechnet.
-> Vermietetes Mobiliar (Festzeltgarnituren, Tische, Stühle etc.) darf insbesondere nicht durch Reißbrettstifte, Tackernägel o.ä. beschädigt werden. Klebebänder sind vor der Rückgabe durch den Kunden zu entfernen.
Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Berechnung der Reinigung/des Arbeitsaufwands pro Kraft/Stunde.


5. Rückgabe/Spülen
-> Der Kunde hat die Ware am letzten Tag der angegebenen Mietzeit während der üblichen Geschäftszeiten vollständig und unversehrt zurück zu geben bzw. zur Rückholung bereit zu stellen. Die ordnungsgemäße Rückgabe hat sich der Kunde bestätigen zu lassen.
-> Glas, Porzellan und Besteck kann im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung ungereinigt zurückgegeben werden. Speise- und Getränkereste sind vor Rückgabe zu entfernen.
Ansonsten behalten wir uns eine Reinigungspauschale für das Entfernen und Entsorgen von Speise- und Getränkeresten je nach Verschmutzungsgrad und Aufwand vor.
-> Für Diebstahl oder Beschädigungen an den Mietgegenständen kommt der Mieter auf.
Dies gilt auch für unsachgemäßen Gebrauch und daraus resultierenden Beschädigungen durch den Mieter.

5a. Rückgabe von Tischwäsche (inkl. Servietten + Hussen) :
Die Tischwäsche darf nicht nass und nicht luftdicht verschlossen zurück geben werden, da  ansonsten Pilz- und Schimmelbefall entstehen kann. Speisereste sind zu entfernen. Die Ware wird auf Vollständigkeit kontrolliert und einer Reinigungsfirma übergeben. Bei groben Beschädigungen (Brandlöcher, Löcher durch Schuhabsätze, usw.) oder zu starken Verschmutzungen (Schimmelspuren/Pilze, Wachsflecken, grobe Rotweinflecken, Beschriftung/Bemalung durch Stifte usw.->somit keine Weitervermietung möglich),  behalten wir uns eine (Nach-)Berechnung zum Wiederbeschaffungspreis vor.  Dies kann bis zu 10 Tage nach der eigentlichen Rechnungsstellung erfolgen. Die Tischwäsche kann dann innerhalb von 10 Tagen bei uns im Lager abgeholt werden, ansonsten erfolgt eine Entsorgung.
-> Die Ware ist in den vorgesehenen Transportbehältern zurückzugeben.

6. Stornierung eines Auftrages
-> Die Stornierung eines Auftrages muss bei Mobiliar, Geräten und Zelten mindestens 4 Wochen vor Auftragserfüllung in schriftlicher Form bei uns eingegangen sein. Bei einer späteren Stornierung berechnen wir 50 %  bis 2 Wochen vor Auftragserfüllung der Vermietpreise.
-> Erfolgt die Stornierung eines  Auftrages 2 Wochen vor Auftragserfüllung, in schriftlicher Form bei uns eingegangen,  berechnen wir 100 %  Stornierungskosten der Vermietpreise.


7. Spezielle Vereinbarungen bei Zelten/Bühnen
-> Unsere Partyzelte sind grundsätzlich mit weißen PVC-Planen ausgestattet. Diese sind feuerbeständig nach DIN-Norm B1. Auf Wunsch können gegen einen geringen Aufpreis Fensterplanen eingezogen werden. Die Zelte sind grundsätzlich nicht schneelasttauglich. Der Kunde hat deshalb dafür Sorge zu tragen, dass das Zeltdach von Schnee und Eis befreit wird. Die Überlassung eines schneelasttauglichen Zeltes bedarf der besonderen Vereinbarung.
-> Beim Auf- und Abbau der Zelte/des Bodens muss ein Richtmeister der Firma AH Eventservice  anwesend sein, für den pro Stunde ab Auf- bzw. Abbaubeginn ein fester Stundensatz laut gültiger Preisliste berechnet wird. Der Kunde hat dann genügend Helfer zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl der Helfer richtet sich nach der Zeltgröße. Die Helfer müssen Sicherheitsschuhe und entsprechende Arbeitskleidung tragen (Arbeitshandschuhe, ggf. Helm). Den Anweisungen des Richtmeisters ist Folge zu leisten. Für Verletzungen aufgrund von Unachtsamkeit oder Nichtbeachtung der Richtmeisteranweisungen übernimmt die Firma AH Eventservice  keinerlei Haftungsrisiko. Beauftragt der Kunde die Firma AH Eventservice  mit dem Auf- und Abbau des Zeltes/Bodens, werden diese Leistungen auf Stundenbasis abgerechnet, sofern nicht eine gesonderte Pauschale vereinbart wird. Die geleisteten Stunden hat der Kunde auf einem Stundennachweis zu bestätigen.
-> Erschwernisse (z.B. ungünstige Bodenverhältnisse, erschwerte An- und Abfahrtsmöglichkeiten, beengte Verhältnisse, Tragen zum Aufbauort, Ausgleich des Bodens etc.) werden gesondert nach Aufwand nachberechnet, sofern nicht eine Pauschale vorab dafür vereinbart wurde.
-> Bei Festzelten ab einer Breite von 15 m sowie dazugehörigen Zeltboden ist vom Kunden während der Auf- und Abbauphase ein Stapler zur Verfügung zu stellen. Auf Wunsch kümmert sich die Firma AH Eventservice  um die Beschaffung eines Staplers, die Rechnung hierfür wird 1:1 an den Kunden weiter berechnet.
-> Die Firma AH Eventservice  übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die ordnungsgemäße Verankerung der Zelte am Boden entstehen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei ordnungsgemäßer Befestigung Erdnägel mit einer Länge von mind. 80 cm verwendet werden. Die Angabe der Preise für die Zelt- und Bodenauf- und -abbaupauschalen gelten nur bei ebenen Bodenverhältnissen und direkter Anfahrtsmöglichkeiten bis zum Aufbauort. Sollte ein Bodenausgleich erforderlich sein oder die Zeltteile über eine größere Entfernung getragen werden müssen, erhöht sich dieser Betrag je nach Aufwand pro Arbeitskraft/Stunde. Sollte eine Befestigung mit Erdnägeln nicht möglich sein, muss das Zelt mit verankerungsfreiem Schwerlastboden befestigt werden. Die zusätzlichen Kosten übernimmt der Kunde. Der Kunde hat auf diesen Umstand rechtzeitig hin zu weisen.
-> Nach Landesrecht etwa notwendige Prüfungen und Abnahmen durch das zuständige Bauaufsichtsamt hat der Kunde vornehmen und in dem ihm zur Verfügung gestellten Prüfbuch eintragen zu lassen. Die Kosten hierfür übernimmt der Mieter.
-> Der Kunde haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem überlassenen Zelt sowie des darin angemieten Inventars unabhängig von einem Verschulden des Mieters entstehen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er seine Risiken durch eine Versicherung reduzieren kann. Die Firma AH Eventservice  bietet die Vermittlung einer solchen Versicherung an.

-> Der Kunde hat darauf hin zu weisen, wenn ein Zelt als Küchen- oder Cateringzelt verwendet wird. Sollte eine Reinigung der Zeltplanen nach Auftragsende notwendig sein, wird dies separat je nach Aufwand berechnet.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
-> Erfüllungsort ist der Sitz der Firma AH Eventservice .
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit  Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich der Gerichtsstand der Sitz der Firma AH Eventservice  gültig.
-> Sollte einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig. In einem solchen Fall werden die ungültigen Bestimmungen durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung am nächsten kommt.
-> Ältere AGB der Firma AH Eventservice  verlieren mit Erscheinen dieser neuen AGB Ihre Gültigkeit.
-> FÜR ETWAIGE DRUCK- UND/ODER FORMFEHLER UNSERER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ÜBERNEHMEN WIR KEINE HAFTUNG. DER INHALT BLEIBT DENNOCH RECHTSGÜLTIG.
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